18. weist darauf hin, dass der Rechnungshof in siebe
n Fällen immer noch eine hohe Zahl von Annullierungen von aus vorangegangenen Jahren übertragenen Mitteln festgestellt hat; stellt fest, dass diese Übertragungen darauf hindeuten, dass die übertragenen Mittel auf der Grundlage eines zu hoch veranschlagten Bedarfs vorgenommen wurden oder aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt waren; fordert die Agenturen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, insbesondere bessere Haushaltsplanungsverfahren anzuwenden, damit künftig keine Mittel auf das Folgejahr übertragen werden, und sich dabei insbesondere auf die Agenturen zu konzentrieren, di
...[+++]e aus vorangegangenen Jahren übertragene Mittel annulliert haben;