44. Der ständigen Rechtsprechung zufolge gehö
ren zu dem sachlich relevanten Markt sämtliche Produkte (Waren oder Dienstleistungen), die hinreich
end austausch- bzw. substituierbar sind, und zwar nicht nur wegen ihrer objektiven Merkmale, derentwegen sie anhaltenden Konsumbedürfnissen, den Preisen und/oder ihrem Zweck gerecht werden, sondern auch wegen der Wettbewerbsbedingungen und/oder der Struktur von Angebot un
d Nachfrage auf dem betreffenden Markt [32 ...[+++]].