11. nimmt zur Kenntnis, dass das Verfassungsreferendum in Kirgisistan vom 27. Juni 2010 unter relativ friedlichen Bedingungen stattfand; betont, dass die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und zu rechtsstaatlichen Grundsätzen für die langfristige Stabilisierung der Lage in dem Land von großer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass die anstehenden Parlamentswahlen, die im Oktober 2010 stattfinden sollen, die verfassungsmäßige Grundlage für eine Regierung legen sollten, die über ein hohes Maß an Legitimität verfügt und auf eine breite Unterstützung der Öffentlichkeit zählen kann; fordert deshalb die Behörden auf, vor den anstehenden Parlamentswahlen umgehend energische Maßnahmen einzuleiten, um die Probleme zu beheben, auf die das BDIMR der OSZ
E hingewie ...[+++]sen hat; sieht der Aufnahme guter interparlamentarischer Beziehungen zum künftigen Parlament Kirgisistans erwartungsvoll entgegen;