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. die Annahme der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai
2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern ("Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken"), die – im Gegensatz zum bisherigen, tätigkeitsspezifischen Ansatz des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbrauche
rschutz – erstmalig eine allgemeine Verpflichtung der Unternehmen enthält, sich gegenüber Verbrauchern nicht unlauter zu
...[+++]verhalten,