X. in der Erwägung, dass ein vom Ausschuss für sozioökonomische Analysen dargelegtes Argument für die Erteilung der Genehmigung darin besteht, dass politische und gesellschaftliche Anreize dafür bestehen, das Recycling als nachhaltigen Weg des Umgangs mit natürlichen Ressourcen zu fördern; in der Erwägung, dass bei diesem grob vereinfachenden Argument d
ie in Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG dargelegte Abfallhierarchie außer Acht gelassen wird, der zufolge Vermeidung Vorrang vor Recycling hat; in der Erwägung, dass bei diesem grob vereinfachende Argument auch ausdrückliche Bestimmungen des 7. Umweltaktionsprogr
amms verna ...[+++]chlässigt werden, in deren Rahmen die Entwicklung von Zyklen aus ungiftigen Materialien vorgeschrieben ist, sodass recycelter Abfall als wesentliche, zuverlässige Rohstoffquelle der Union genutzt werden kann;