4.4. Entspricht das Verhalten eines Bauteils oder Systems nicht den Angaben des Typgenehmigungsbogens und/oder der Beschrei
bungsunterlagen für diesen Fahrzeugtyp, ohne dass die Abweichung nach Artikel 5
Absatz 3 oder 4 der Richtlinie 70/156/EWG genehmigt w
urde, und zeigt das OBD-System keine Fehlfunktion an, so wird das Bauteil oder System vor der Emissionsprüfung nur ersetzt, wenn erwiesen ist, dass unbefugte Eingriffe oder unsach
...[+++]gemäße Behandlung des Bauteils oder Systems dazu geführt haben, dass das OBD-System die daraus folgende Fehlfunktion nicht erkennt.