stellt fest, dass bislang weder die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 noch die Gebäuderichtlinie von 2010 von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wurden; weist darauf hin, dass die Frist für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie bereits am 5. Juni 2014 ablief; ist der Auffassung, da
ss eine Senkung der Kosten und eine Verringerung des Energieverbrauchs im Interesse der Bürger und Unternehmen liegen; unterstreicht die Bedeutung eines soliden Regulierungsrahmens, der Ziele und Maßnahmen umfasst, die zu Investitionen in Energieeffizienz und eine Verringerung des Energieverbrauchs und der Kosten anregen und diese ermögliche
...[+++]n und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit unterstützen; fügt hinzu, dass einzelne Mitgliedstaaten die EU-Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden nicht hinreichend in Anspruch nehmen; weist angesichts der Tatsache, dass etwa 900 000 Arbeitsplätze im Baugewerbe mit der Bereitstellung energieeffizienter Waren und Dienstleistungen zusammenhängen (Daten für 2010), darauf hin, dass die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bietet.