darf eine Aufsichtsbehörde einen Rückversicherungsvertrag nicht aus Gründen, die sich auf die finanzielle Solidität des Rückversicherungs- oder Versicherungsunternehmens eines anderen Mitgliedstaats beziehen, zurückweisen; darf keine Vorschrift gelten, der zufolge in einem System versicherungstechnischer Bruttorückstellungen Beitragsüberträge und Rückstellungen noch nicht abgewickelter Versicherungsfälle durch Vermögenswerte zu besichern sind (Verbot der Depotstellung) ; werden Erstversicherungsunternehmen, d
ie Rückversicherung betreiben, denselben Solvabilitätsanforderungen wie Rückversicherungsunternehmen unterstellt; werden für die
...[+++] Anwendung der Versicherungsgruppenrichtlinie die Rückversicherungsunternehmen den Erstversicherungsunternehmen gleichgestellt.