15. fordert die Kommission auf, den Verfahrensrahmen in seiner Gesamtheit zu vereinfachen, indem vermieden wird, dass von den Auftraggebern Ausnahmen und Abweichungen angewandt werden, und die Ungewissheiten zu klären, die letztere im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen u
nterhalb der in den Richtlinien festgelegten Schwellen bekundet haben, insbesondere indem die Auftraggeber weitere Anleitungen bei der Einschätzung der Frage erhalten, ob in spezifischen Fällen ein gewisses grenzüberschreitendes Interesse besteht; hält es für notwendig, dass im Hinblick auf öffentliche Aufträge ein Gleichgewicht zwischen dem Wunsch, die Verfahren zu
...[+++]vereinfachen, und der Notwendigkeit, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, geschaffen wird; vertritt die Auffassung, dass die Schwellenwerte für öffentliche Dienstleistungs- und Lieferverträge angehoben werden sollten;