(e) eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt, die sämtlich – zumal nach politischen Gesichtspunkten ernannte Mitglieder des Verwaltungsrats – über die für die Erfüllung ihrer Pfli
chten erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkenntnis verfügen und auf externe wi
ssenschaftliche und technische Ressourcen sowie ergänzende Sachkenntnis zurückgreifen können, soweit dies zur Unterstützung ihrer Regulierungsaufgaben als notwendig erachtet wird und mit den Grundsätzen der Transparenz, der Unabhängigkeit und der Integrität de
...[+++]r Regulierungsverfahren im Einklang steht ;