16. ermutigt die Mitgliedstaaten, die überarbeiteten Leitlinien der G
emeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr ordnungsgemäß umzusetzen, um die Beschäftigung und Ausbildung von EU-Seeleuten zu unterstützen, indem die Laufbahnen an den Bedarf des Seefahrtsektors angepasst und modernisiert werden; ermutigt die Mitgliedstaaten ferner, steuerliche und andere Kosten und Belastungen, die EU-Seeleute gegenüber Seeleuten aus Nicht-EU-Staaten auf den internationalen Arbeitsmärkten benachteiligen, abzubauen; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen gegen die unangemessene Anwendung der Leitlinien, die diese Ziele vereitelt, zu er
...[+++]greifen;