in der Erwägung, dass die Teilnehmerstaaten der 32. Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Roth
albmond-Bewegung im Dezember 2015 letztlich keine Einigung über die Annahme eines neuen Mechanismus zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, der vom IKRK und von der Regierung der Schweiz vorgeschlagen wurde, erzielen konnten; in der Erwägung, dass die Teilnehmerstaa
ten übereingekommen sind, mit Blick auf die Verbesserung der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts einen neuen zwischenstaatlichen
...[+++] Prozess einzuleiten, dessen Ergebnisse auf der nächsten Internationalen Konferenz im Jahr 2019 vorgestellt werden sollen.