Für den Fall jedoch, daß in dem betreffenden Mitgliedstaat oder Gebiet seit mindestens drei Jahren in einem von 10 000 Beständen kein Fa
ll von enzootischer Rinderleukose gemeldet worden ist, kann nach dem Verfahren des Artikels 17 beschlossen werden,
die Häufigkeit der routinemäßigen serologischen Untersuchung zu senken, sofern alle über zwölf Monate alten Rinder in mindestens 1 % der Bestände, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, einem gemäß Kapite
l II durchgeführten Test unterzoge ...[+++]n wurden.