10. merkt an, dass die zunehmende militärische Nutzung von Raumfahrtressourcen nicht die Schmälerung und Einschränkung der zivilen Nutzung und möglicher künftiger ziviler Anwendungen zur Folge haben darf; fordert die Mitgliedstaaten und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, eine Überprüfung des veralteten Weltraumvertrags von 1967 bzw. die Erarbeitung eines neuen Regelungsrahmens anzuregen, mit dem den technologischen Fortschritten seit den 1960er Jahren Rechnung getragen wird; betont, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes aufgrund der immer zahlreicheren Satelliten und der zunehmenden Menge von Weltraummüll unbedingt eingedämmt werden muss; begrüßt die Initiative der Kommissi
...[+++]on, den organisatorischen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb eines europäischen Dienstes für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum vorzuschlagen; begrüßt gleichermaßen die von der EU getragene multilaterale Initiative für einen internationalen Verhaltenskodex, da mit diesem der Schutz, die Sicherheit und die Nachhaltigkeit im Weltraum verbessert werden sollen, und in dem betont wird, dass die Durchführung von Raumfahrttätigkeiten mit besonderer Achtsamkeit, Sorgfalt und Transparenz einhergehen sollte, damit zwischen den Raumfahrtakteuren weltweit Vertrauen aufgebaut werden kann; ist der Ansicht, dass ein neuer Rechtsrahmen den Haltungen aller Mitgliedstaaten Rechnung tragen und auf einer Strategie beruhen muss, die auf die langfristige Zukunft des Sektors ausgerichtet ist, mit der wirksam einem Wettrüsten im Weltraum vorgebeugt wird und mit der Manipulationen an Weltraumobjekten verboten werden;