9. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, keine Aufhebung von Sanktionen in Erwägung zu ziehen, bevor deutliche Fortschritte im Friedensprozess in der Ukraine festgestellt werden und weiterhin bereit zu sein,
weitere Sanktionen gegen Russland wegen jeglicher Aktionen von Seiten Russlands, die den Waffensti
llstand untergraben oder die Spannungen in der Ukraine weiter anheizen, zu verhängen; begrüßt das Inkrafttreten weiterer Sanktionen am 12. September, d
ie gegen eine Reihe russischer ...[+++] Privatpersonen und Unternehmen gerichtet sind;