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. legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, gemäß Ziffer 17 der Resolution 2199 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Februar 2015 in Betracht zu ziehen, eine politikbereichsübergreifende Abteilung einzurichten, deren Aufgabe es wäre, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhi
ndern und Maßnahmen dagegen umzusetzen, und die ein Referat umfassen würde, das sich eigens mit den als Kulturerbe eingestuften Kulturgütern befasst, die seit dem 6. August 1990 aus dem Irak bzw. seit dem 15. März 2011 aus Syrien illegal ausgeführt wurden;
...[+++] vertritt die Auffassung, dass die Abteilung bei der Bekämpfung dieser Form des illegalen Handels einen koordinierten Ansatz verfolgen und sowohl mit den Ermittlungsdiensten auf nationaler Ebene als auch eng mit der UNESCO und anderen internationalen Organisationen wie dem Internationalen Museumsrat (ICOM), dem International Committee of the Blue Shield (ICBS) des ICOM, Europol, Interpol, dem Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) und der Weltzollorganisation (WZO) zusammenarbeiten sollte;