231. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums eindeutig darzulegen, wo öffentliche Maßnahmen für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten dazu beitragen werden, etwa Marktversagen im Zusammenhang mit Hemmnissen für Beschäftigung und Wachstum zu korrigieren; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten anschließend spezifische und messbare Ziele hinsichtlich dieser Erfordernisse setzen sollten und dass die Kommission nur solche Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums genehmigen sollte, die fundierte und umfassende Strategien mit einer klaren Begründung enthalten und in denen aufgezeigt wird, wie die politischen Maßnahmen zu den strategischen Zielen, die Voraussetzunge
...[+++]n für Wachstum sowie Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, beitragen und einer Entvölkerung ländlicher Gebiete entgegenwirken;