(61) Spanien betonte, daß sich der "Schuldennachlaß" auf Steuerveranlagungen bezo
g, für die es keine Vorrangforderungen oder früheren Beschlagnahmen gab, sowie auf solche, die, wie die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades-Económicas IAE), hätten gestriche
n werden können und sollen, da sie sich auf die Geschäftstätigkeit eines ganzen Jahres bezogen (für die Jahre 1995 und 1996 wa
r eine solche nicht gegeben, da das Unternehmen mehrere
Monate st ...[+++]illgelegt war):