2. betont, dass eine verstärkte Koordination und Synergien zwischen dem künftigen regionalpolitischen „Gemeinsamen strategischen Rahmen“ und der künftigen „Gemeinsamen Strategie“ für Forschungs- und Innovationsprogramme erforderlich sind, um die europäischen I
nnovationszyklen zu verstärken; fordert die Kommission auf, die Komplementarität sicherzustellen und darzulegen, wie dies konkret erfolgen soll; weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial für die Schaffung von Synergien zwischen diesen beiden Politikbereichen hin, die gewährleisten, dass die jeweils andere Politik umgesetzt wird; betont, dass die zentrale Herausforderung für
...[+++]die Mitgliedstaaten und die Regionen darin besteht, Synergien zwischen den unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten im Bereich Forschung und Innovation im öffentlichen und privaten Sektor und für die Anschlussfinanzierung für die Verbreitung und bessere Sichtbarkeit der Ergebnisse solcher Projekte zu schaffen; ersucht die Mitgliedstaaten, für die Umsetzung dieser Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene Sorge zu tragen, insbesondere wenn verschiedene nationale Behörden für die einzelnen EU-Fonds zuständig sind, damit sich die jeweiligen Programme gegenseitig besser ergänzen;