... Kriterium liegt unter folgenden Bedingungen vor: 1° die besten verfügbaren Techniken im Sinne der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, umgesetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten werden angewandt; 2° die Tätigkeit des Betriebs fällt unter einen der folgenden spezifischen Tätigkeitsbereiche: a) Biotechnologie; b) Pharmazeutische Industrie; c) Produktion oder Anwendung von neuen Materialien; d) Neue
...[+++] Informations- und Telekommunikationstechnologien, wie z. B. die intelligente Datenverarbeitung, die Multimedia-Industrie, die Telekommunikation sowie die Empfangs- und Übertragungstechnologie; e) Luft- und Raumfahrt; f) Chemie; g) Fertigung von medizinischem Material, von Instrumenten für die Wissenschaft, die Optik und die Prozesskontrolle; h) Nutzung der Naturschätze; i) Kunststoffe; j) Umwelt; k) Rationelle Energieverwendung; l) Land- und Ernährungswirtschaft; m) Transport für Investitionen in Sachen logistische Unterstützung; n) Forschung und Entwicklung. o) Wiederverwertung von Abfällen; p) Produktion von Kinofilmen; r) Digitaler Sektor; 3° in der Wallonischen Region findet eine verarbeitende Tätigkeit statt, die zur Vermarktung eines fertigen Produkts führt; 4° das Unternehmen ist zahlendes Mitglied eines Clusters gemäß den Bestimmungen des Dekrets vom 18. Januar 2007 über die Förderung und Entwicklung der Unternehmensnetzwerke bzw. Cluster; 5° das Unternehmen ist beteiligt an einem Cluster-Projekt gemäß den Bestimmungen des Dekrets vom 18. Januar 2007 über die Förderung und Entwicklung der Unternehmensnetzwerke bzw. Cluster; 6° das Unternehmen ist zahlendes Mitglied eines von der Regierung anerkannten Wettbewerbspols; 7° das Unternehmen ist Partner im Rahmen eines internationalen Forschungsprojekts, für das ei ...