J. in der Erwägung, dass die Sicherheitslage und di
e militärische Lage Somalias gefährlich und unberechenbar bleiben; in der Erwägung, dass es der Mission AMISOM der Afrikanischen Union gelungen ist, die islamistische Miliz Al-Schabaab zurückzudrängen, und dass in Baidoa erst unlängst 100 Soldaten stationiert wurden; in der Erwägung, dass Kenia vor Kurzem militärisch in Süd-Zentral-Somalia interveniert hat, die Al-Schabaab-Miliz jedoch nicht en
tscheidend schlagen konnte; in der Erwägung, dass im Februar 2012 Streitkräfte der äthio
...[+++]pischen Armee in die Regionen Hiraan und Bay einmarschiert sind; in der Erwägung, dass äthiopische Truppen und der Föderalen Übergangsregierung treue Milizen Berichten von Human Rights Watch zufolge für Verletzungen der Menschenrechte, Folter, willkürliche Verhaftungen, summarische Hinrichtungen und widerrechtliche Vergeltungsschläge gegen Zivilisten verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die UN-Gruppe zur Überwachung von Sanktionen dem Nachbarland Eritrea vorwirft, Al-Schabaab mit Waffenlieferungen, Ausbildung und finanzieller Hilfe zu unterstützen und damit gegen das Waffenembargo der VN zu verstoßen;