14.
stellt ferner fest, dass die ersten Opfer von Umstrukturierungen die entlassenen Arbeitnehmer sind und dass es in jedem einzelnen Fall zweckmäßig ist, diesen sowie den Wirtschaftszweigen abhängig sind, die von dem umstrukturierten Unternehmen, insbesondere die KMU-Zulieferer, vorrangig Beihilfen zu gewähren; besteht auf der Notwendigkeit, die „verborgenen Auswirkungen“ der Umstrukturierungen, wie z.B. auf die Gesundheit der Arbeitnehmer, besser zu berücksichtigen; ste
llt fest, dass sich erwiesen ...[+++] hat, dass medizinische Pathologien und psychologische Störungen bei Personen festgestellt werden, die direkt von Entlassungen bedroht werden und dass sich somit ergibt, dass die Sterblichkeitsquote unter diesen Beschäftigten während der fünf ersten Jahre nach ihrer Entlassung doppelt so hoch ist (wie bei nicht entlassenen Personen); daraus folgt, dass man die finanziellen Beihilfen nicht auf den strukturellen Aspekt der Umstrukturierungen beschränken und die menschliche Dimension dieser Entwicklungen berücksichtigen sollte, indem man die individuelle Hilfe für die Arbeitnehmer zur Priorität macht;