Nur
aus wenigen Ländern werden konkrete, in jüngster Zeit durchgeführte Maßnahmen gemeldet. Was die Maßnahme 3.d betrifft (wonach Personen, die eine Ausbildung im Ausland absolvieren, der Nachweis erleichtert
werden sollte, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen), muss erwähnt
werden, dass nach der Richtlinie 93/96/EWG die Personen, die eine
Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat machen, nur eine Erklärung abgeben müssen, dass sie über ausreichende Existenz
...[+++]mittel verfügen, ohne diese nachweisen zu müssen.