Das Gericht entschied jedoch, dass der letztgenannte Scha
den nur in Höhe von zwei Dritteln zu ersetzen sei, weil Schneider selbst zum Schadenseintrit
t beigetragen habe, indem sie das reale Risiko eingegangen sei, dass der Zusammenschluss nachträglich für mit de
m Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden würde und sie dadurch gezwungen sein würde, die Vermögenswerte von Legrand wieder zu
...[+++]verkaufen.