Wie bei den bereits bestehenden Regulierungsmaßnah
men für Sprach- und SMS-Dienste besteht der wirksamste und die Verhältnismäßigkeit am besten wahrende Ansatz zur Regulierung der Endkundenpreise für unionsweite Datenroamingdienst
e für Endkunden für eine Übergangszeit, bis die strukturellen Maßnahmen zu einem ausreichenden Wettbewerb führen, in der Einführung einer Vorschrift, mit der die Roaminganbieter verpflichtet werden, ihren Roamingkunden einen vorübergehenden Daten-Eurotarif anzubieten, der ein bestimmtes Höchstentgelt nicht übe
...[+++]rschreiten darf.