21. fordert die Kommission erneut auf, möglichst bald einen Legislativvorschlag vorzulegen, in dem verbindlich vorgeschrieben wird, dass dem Beipackzettel eine „Drug-Facts-Box“ hinzug
efügt werden muss; weist darauf hin, dass die Informationen in der „Drug-Facts-Box“ in klar leserlicher, sichtbarer und vom übrigen Text klar unterscheidbarer Form darzustellen sind; weist darauf hin, dass die „Drug-Facts-Box“ eine kurze Beschreibung der Angaben zu dem Arzneimittel enthalten sollte, die der Patient benötigt, um den Zweck und etwaige Risiken des Arzneimittels zu verstehen und das Arzneimittel sicher und richtig anwenden zu können; weist da
...[+++]rauf hin, dass dazu auch Empfehlungen für den richtigen und angemessenen Einsatz von Antibiotika gehören;