7. betont, dass
vorrangig auf die sozialen und wirtschaftlichen Anliegen der Bürger eingegangen werden muss; hält es allerdings auch für wesentlich, parallel dazu mit den politischen Reformen und der Demokratisierung des politischen Systems fortzufahren; betont, dass wirtschaftlicher Wohlstand nur möglich ist, wenn er sich auf eine demokratische und inklusive Gesellschaft bzw. einen demokratischen und inklusiven Staat stützt; betont, dass Bosnien und Herzegowina solange kein erfolgreicher EU-Beitrittskandidat sein wird, wie keine geeigneten institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden; merkt an, dass eine Verfassungsreform zur
...[+++]Konsolidierung, Straffung und Stärkung des institutionellen Rahmens weiterhin von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Bosnien und Herzegowina in einen effizienten, inklusiven und uneingeschränkt funktionsfähigen Staat umzuwandeln; weist darauf hin, dass im Rahmen der künftigen Verfassungsreform auch den Grundsätzen des Föderalismus, der Dezentralisierung, der Subsidiarität und der legitimen Vertretung Rechnung getragen werden sollte, um die effiziente und reibungslose Integration Bosnien und Herzegowinas in die EU sicherzustellen; fordert alle führenden Politiker eindringlich auf, sich für die Einführung der notwendigen Änderungen einzusetzen;