Sobald Gewinne (ein Begriff, der im Gesetzbuch ebenso verwendet werde wie « Ergebnis » oder « Einkünfte ») verschleiert w
erden könnten, weil entweder gewisse Erträge nicht eingetragen worden seie
n oder weil gewisse Auslagen absichtlich zu Unrecht eingetragen word
en seien (in beiden Fällen werde es einen Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem offensichtlichen Ergebnis geben, der einem verschleierten Gewinn entsprechen könne)
...[+++], könnten beide Fälle zur Zahlung der Veranlagung Anlass geben, auch wenn in den Vorarbeiten nur der Fall der verschleierten Einnahmen vorgesehen gewesen sei.