In fast allen Mitgliedstaaten wird die Anmeldung von
Barmitteln in den Amtssprachen des Landes, in dem die Anmeldu
ng zu erfolgen hat, sowie in englischer Sprache angenommen, und die Vordrucke können dementsprechend ausgefüllt werden. Einige Mitgliedstaaten nehmen den Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln auch a
n, wenn er in einer anderen, weithin in der EU ...[+++]gesprochenen Sprache ausgefüllt ist.