63. stellt fest, dass einige Regelungen negative Auswirkungen hatten und dass die Kommission erst spät auf die Warnungen des Rechnungshofes reagiert hat; verweist diesbezüglich auf die Flachsanbaubeihilfe, bezüglich derer der Rechnungshof der Kommission bereits 1992 empfohlen hatte, jegliche zusätzliche Stimulierung der Textilerzeugung zu vermeiden, „da zu jenem Zeitpunkt bereits eine Überproduktion bestand, für die kein Absatzmarkt existierte“; bedauert die Art und Weise und die zeitliche Verzögerung, mit der die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Situation reagiert haben; stellt fest, dass Rat und Parlament in einigen Fällen Vorschläge der Kommission behindert haben, Betrug und Unregelmäßigkeiten durch ei
ne Verbess ...[+++]erung der GAP-Rechtsvorschriften, einschließlich der Marktordnungen für Milch und Zucker und der Beihilferegelung für Flachs und Hanf, auf ein Mindestmaß zu beschränken;