41. ist der Ansicht, dass im Zuge der Reform alle einschlägigen Ansprüche gerecht gegeneinand
er abgewogen werden sollten; weist darauf hin, dass die Kreativwirtschaft durch Besonderheiten und unterschiedliche Herausforderungen gekennzeichnet ist, die sich aus den unterschiedlichen Arten von Inhalten und schöpferischen Werken und
aus den verwendeten Geschäftsmodellen ergeben; stellt fest, dass in der Studie mit dem Titel „Territoriality and its impact on the financing of audiovisual works“ (Territorialbindung und ihre Auswirkungen au
...[+++]f die Finanzierung audiovisueller Werke) betont wird, ausschließliche Gebietslizenzen seien im Hinblick auf die Finanzierung europäischer Filme wichtig; fordert die Kommission daher auf, diese Besonderheiten besser herauszustellen und ihnen stärker Rechnung zu tragen;