10. ruft die zuständigen Stellen Aserbaidschans auf, friedliche Demonstrationen an dafür geeigneten Orten zuzulassen, und fordert sie nachdrücklich auf, die Organisatoren nicht durch die Festnahme und die Anklage wegen strafbarer Handlungen und anderer Vergehe
n einzuschüchtern; bedauert es, dass einige Jugendaktivisten von der Staatlichen Univers
ität Baku verwiesen wurden, nachdem sie aufgrund ihres Polizeigewahrsams in Zusammenhang mit ihrer politisc
...[+++]hen Tätigkeit an Prüfungen nicht teilgenommen hatten;