8. fordert die Kommission auf, das BIP als Hauptkriterium für die Feststellung der Förderungsfähigkeit in Bezug auf Mittel der Regionalpolitik auf EU-Ebene für den nächsten Programmplanungszeitraum 2014–2020 beizubehalten; weist darauf hin, dass den zuständigen nationalen Stellen in diesem Zusammenhang und mit dem Ziel, ein vollständigeres Bild der regionalen Kohäsionspolitik zu erhalten, ein Spielraum dafür verbleiben muss, auf geeigneter Entscheidungsebene andere Indikatoren heranzuziehen, was die Konzipierung v
on EU-Maßnahmen und deren Umsetzung anbelangt; vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Du
...[+++]rchführung regionaler Programme und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Debatte über leicht und genau messbare Indikatoren als Ergänzung zum BIP und die Prüfung dieser Indikatoren ein vollständigeres Bild der Erfolge der regionalen Kohäsionspolitik liefern könnten, damit der Sachverstand auf nationaler Ebene mit den zentralen Zielen auf EU-Ebene in Einklang gebracht werden kann;