Die Kommission wird folgende Maßnahmen ergreifen: Ø Durchführung regelmäßiger thematischer Workshops für nationale Durchsetzungsstellen und Schulungsmaßnahmen für Durchsetzungsstellen und Justizbehörden Ø Stärkung der Effizienz des CPC-Netzes und fortgesetzte Förderung koordinierter Durchsetzungsmaßnahmen („Sweeps“) Ø Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung der wirksamen Anwendung der Richtlinie durch die Weiterentwicklung der Leitlinien und den Austausch bewährter Verfahren mit den Mitgliedstaaten Ø In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Entwicklung spezifischer Durchsetzungsindikatoren für die Anwendung der Richtlinie über unlautere Gesc
häftspraktiken, die Unzulängli ...[+++]chkeiten und Mängel offenlegen, die weiterer Untersuchungen und/oder Korrekturmaßnahmen bedürfen.