6. besteht darauf, dass Systembetreiber
n geeignete Anreize gegeben werden müssen, damit sie die Netze im Interesse aller Nutzer betreiben und ausbauen; vertritt angesichts der Tatsache, dass ein zuverlässiger Rechtsrahmen unverzichtbar ist, um Investitionsentscheidungen sicherzustellen, dass künftige, sich auf den Binnenmarkt auswirkende Maßnahmen so konzipiert und umgesetzt werden müssen, dass positive Voraussetz
ungen für dringende Investitionen geschaffen werden; betont jedoch, da
ss die Entflechtung ...[+++]eine, jedoch nicht die einzige Voraussetzung für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs darstellt; vertritt die Auffassung, dass öffentliches Eigentum auf den Strom- und Gasmärkten einer der Hauptfaktoren für Verzerrungen auf europäischer Ebene darstellt und dass der Anreiz für Wettbewerb auf diesen Märkten geringer ist, falls es auf diesen Märkten staatliche Unternehmen gibt, weil es in den meisten Fällen durch die Satzung dieser Unternehmen ein geringeres Maß an Transparenz und Informationen für potenzielle Investoren gibt und solche Unternehmen von politischen Entscheidungen der Regierungen der entsprechenden Länder abhängig sind; betont nachdrücklich, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Situation zu vermeiden, in der private Monopole an die Stelle staatlicher Monopole treten;