Die schwächere Rechtsgrundlage erschwert es der ANI zusätzlich, Fortschritte zu erzielen. Sie ist immer noch Gegenstand einer Verfassungsklage, wenn auch
zwei Beschwerden im Juni vom Verfassungsgericht abgewiesen wurden.[54] Die neuen Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen – die als zusätzliche Stufe zwischen der ANI und den Gerichten für Fälle eingesetzt worden waren, in denen die ANI die Einz
iehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorschlägt – scheinen es
noch schwi ...[+++]eriger zu machen, unrechtmäßiges Vermögen zurückzuverfolgen.