11. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer des gemeinsamen Unternehmens die Finanz- und Rechnungsführungssysteme (ABAC und S
AP) validiert hat; stellt jedoch fest, dass die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe, insbesondere jener, der Finanzinformationen über die Vali
dierung der von den nationalen Stellen vorgelegten Kostenerstattungsanträge und die diesbezüglichen Zahlungen liefert, nicht validiert wurden; ersucht das gemeinsame Unternehmen, die Entlastungsbehörde über den Stand der Validierung der zugrunde liegenden Verfahren
...[+++]sabläufe zu informieren;