15. weist auf die sehr unterschiedlichen Aufgaben, Funktionen und Ressourcen der verschiedenen Agenturen hin, die dem einheitlichen Entlastungsverfahren für die Agen
turen unterliegen; stellt fest, dass sich die Anforderungen an die zentralen Funktionen der Agenturen in bestimmten Bereichen nicht leicht oder logisch in das herkömmliche Entlastungsverfahren einpassen, während sich in anderen Fällen die Einhaltung des einheitlichen Verfahrens aufgrund ei
ner sehr begrenzten personellen oder finanziellen Ausstattung als problematisch erwi
...[+++]esen hat, und fordert den Rechnungshof auf, dies bei seinen künftigen Prüfungen zu beachten;