IN ANBETRACHT der engen Bindungen zwischen den Vertragsparteien, der ihnen gemeinsamen Wertvorstellungen und ihres Wunsches,
diese Bindungen zu stärken und auf der Basis der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Interesses enge und dauerhafte Beziehungen zu begründen, die es Albanien ermöglichen, die Beziehungen zur Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten weiter zu vertiefen und auszubauen, die bereits mit der Gemeinschaft durch da
s Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit von 1992 begründe
...[+++]t worden waren,