Um diese Probleme zu verringern, die Durchführung der operationellen Programme und der Projekte zu beschleunigen und die wirtschaftliche Erholung zu stützen, ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf ihre finanzielle Stabilität von erheblichen Schwierigkeiten betroffen oder ernstlich bedroht sind und eine Finanzhilfe über einen der Finanzhilfe-M
echanismen erhalten haben, die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds , geändert durch die
...[+++] Verordnung (EU) Nr. 1311/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates , genannt werden, Finanzmittel aus den operationellen Programmen zur Einrichtung von Risikoteilungsinstrumenten beitragen können; diese Instrumente umfassen Darlehen, Garantien oder andere Finanzierungsfazilitäten zur Unterstützung von im Rahmen eines operationellen Programms geplanten Projekten und Vorhaben.