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. begrüßt, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts" auf einige der wichtigsten Punkte eingeht, die das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 16. Mai 2006 vorgebracht hat; stellt jedoch fest, dass andere wichtige Fragen weiterhin ungelöst bleiben bzw. von der Kommissio
n nicht ausreichend beantwortet wurden, insbesondere die Frage der Ressourcen, die für die Behandlung von Verstößen bereitgestellt werden, die Länge der Vertragsverletzungsver
...[+++]fahren und die sehr eingeschränkte Anwendung von Artikel 228 des EG-Vertrags sowie die Bewertung der Anwendung der Prioritätskriterien; fordert die Kommission auf, bis Mai 2008 auf diese wichtigen Fragen eine Antwort zu geben;