8. ist der Auffassung, dass den Kriterien
für hormonstörende Stoffe Kriterien zur Definition von „schädliche Auswirkung“ und „hormonbezogener Wirkungsmechanismus“ zugrunde gelegt werden müssen, wobei die WHO/IP
CS-Definition dafür eine geeignete Grundlage ist; hält es für erforderlich, in einer umfassenden Beurteilung die „schädliche Auswirkung“ und den „hormonbezogenen Wirkungsmechanismus“ parallel zu untersuchen und umfassend zu bewerten; hält es für notwendig, bei den festgestellten Auswirkungen Schädlichkeit zu vermuten, wenn wis
...[+++]senschaftliche Daten darauf hindeuten; betont, dass mögliche Kombinationseffekte wie Mischungs- oder Cocktaileffekte zu berücksichtigen sind;