Außerdem ergab die Untersuchung, dass die fraglichen, von BWWR
in die Gemeinschaft verkauften Kabel und Seile aus Stahl, für die davon ausgega
ngen wird, dass sie indischen Ursprungs waren, weder in den der Kommission von UML vorgelegten Vierteljahr
esberichten noch in jenen der mit ihm verbundenen Unternehmen ausgewiesen worden waren und dass ihr
Ursprung ...[+++] in der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft auch nicht mit Indien angegeben worden war.