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3. hält den Kampf gegen nachgemachte Arzneimittel für sehr wichtig, da diese einen unlauteren Wettbewerb darstellen und für die Ver
braucher gefährlich sind; betont gleichzeitig, dass im Abkommen keine rechtlichen oder praktischen Hindernisse für die umfassende Anwendung der in der Erklärung zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) und zum Zugang zu Arzneimitteln festgelegten Flexibilitätsregelungen enthalten sein dürfen, und fordert die Verhandlungsführer der Kommission auf, allen
...[+++]in seiner oben genannten Entschließung vom 12. Juli 2007 aufgeführten Punkten zu diesem Thema uneingeschränkt Rechnung zu tragen;