1. Aus dem Dossier des Verfahrens zur Hauptsache geht hervor, dass C. Anckaert und B. Meyfroodt am 22. Februar 1995 beim Staatsrat die Aussetzung des Erlasses des Ministers Vizevorsitzenden der Flämischen Regierung und flämischen Ministers für Umwelt und Wohnungswesen vom 12. Dezember 1994 beantragt haben, mit dem die Beschwerde von C. Anckaert gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses des Provinzialrates von Ostflandern vom 2. Juni 1994 zur Erteilung einer Umweltgenehmigung an die Utexbel AG, um bis zum 1. Januar 2011 an der Snoecklaan in Ronse eine Weberei und eine Färberei im Detail weiter zu betreiben und zu erweitern, für teilweise begründet erklärt wird und der Beschluss, gegen den Berufung eingelegt worden ist, bestätigt wird m
...[+++]it der Massgabe, dass eine Reihe zusätzlicher Betreibungsbedingungen auferlegt werden.