6. begrüßt die jüngsten Schritte der Kommission zur Abschaffung ständiger Zugangsrechte und zur Beschränkung des Zugangs zur Datenbank des Rechnungsführungssystems auf bestimmte Aufgaben; stellt fest, dass 2001 und 2002 Anstrengungen unternommen wurden, um einen vollständigen Abgleich der Daten in den beiden Systemen vorzunehmen, verweist jedoch auf die Kritik des Rechnungshofes, wonach diese Maßnahme weder umfassend noch systematisch durchgeführt wird und somit längerfristig gesehen keine zufriedenstellende Lösung darstellt; ist der Auffassung, dass der Abgleich sehr wichtig ist, um die Übereinst
immung der Daten im Teilsystem zu verbessern, und ...[+++]dass man sich deshalb mit größerer Dringlichkeit und häufiger damit befassen sollte;