Die Schweiz hat der Kommission mitgeteilt, dass die zuständigen Behörden dieses Landes Schutzmaßnahmen anwenden, die denjenigen entsprechen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß den Entscheidungen 2006/415/EG und 2006/563/EG anwenden, wenn Verdacht auf hoch pathogene a
viäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Hausgeflüge
l oder Wildvögeln besteht oder sich bestätigt, und dass die Schweiz der Kommission alle künftigen Änderungen ihres Tiergesundheitsstatus unverzüglich mitteilen wird, insbesondere einschließlich aller Ausbr
...[+++]üche oder positiver Befunde dieser Seuche bei Hausgeflügel oder Wildvögeln.