32. fordert die Kommission auf, nach Prüfung aller möglichen Optionen einen langfristigen Betriebs- und Finanzplan vorzuschlagen und eine Organisationsstruktur festzulegen, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und Bereitstellung der Daten sorgt, um das Programm dauerhaft zum Erfolg zu führen und das Ziel des Programms – volle Einsatzfähigkeit ab 2014 – zu erreichen; ist der Ansicht, dass dies mit einer gemeinsamen europäischen Datenpolitik einhergehen sollte, um einen offenen Zugang zu den vorhandenen Daten und ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten; hält es für wichtig, Vereinbarungen zu treffen, die mit den einzelstaatlichen Stellen umzusetzen sind, um für größtmögliche Interoperabilität, Kontinuität und einen optimalen Betrieb des System
...[+++]s zu sorgen; erachtet es als notwendig, die Unterscheidungen zwischen wissenschaftlichem und kommerziellem Betrieb einerseits und den Entwicklungsaktivitäten der ESA sowie den Aktivitäten zur Einführung, dem Einsatz und der Weiterentwicklung der Systeme andererseits aufrechtzuerhalten, wofür besondere europäische Strukturen und Kompetenzen erforderlich sind;