Uit de context blijkt echter duidelijk dat in de conclusies van Tampere de voorkeur wordt gegeven aan rechtstreekse tenuitvoerlegging.
Sowohl das Übereinkommen über die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Strafsachen von 1991 als auch das Übereinkommen der EU über den Entzug der Fahrerlaubnis von 1998 eröffnen derartige Möglichkeiten. In den Schlußfolgerungen von Tampere wird jedoch, wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, die direkte Voll streckung bevorzugt.