Am 14. Dezember 2006 hat die Regierung beschlossen, dass die v
on der Wallonischen Region abhängenden öffentlichen Auftraggeber ab dem 8. Januar 2007 und dies nach und nach, abhängig davon, wi
e die Auskünfte vom technischen Standpunkt her verfügbar werden, im Rahmen der Verfahren betreffend die öffentlichen Aufträge verpflichtet werden, das Verfahren der ehrenwörtlichen Erklärung anzuwenden. Die Submittenten werden ebenfalls von der Verpflichtung, Bescheinigungen in Papierform zu hinterlegen, befreit, wenn die entsprechenden Angaben a
...[+++]uf dem elektronischen Wege über Digiflow verfügbar sind.